Vereinfachter Nachweis für Spenden und Mitgliedsbeiträge ohne Spendenquittung

 

Spenden und Zuwendungen wie Mitgliedsbeiträge an gemeinnützig anerkannte Stiftungen, Vereine und Organisationen sind nach Paragraph 10b des Einkommensteuergesetzes steuerlich absetzbar. Sie können bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte oder bis zu 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter beim Finanzamt als Sonderausgabe geltend gemacht und somit von der Steuer abgesetzt werden.

 

Spenden und Mitgliedsbeiträge bis zu 300,00 Euro können ohne amtliche Spendenquittung / Zuwendungsbestätigung mit einem Kontoauszug, der die Überweisung der Spende bzw. die Abbuchung des Mitgliedsbeitrages beim ASV Guldental e.V. ausweist, beim Finanzamt eingereicht werden.

 

Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 300,00 Euro (§ 50 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b EStDV) an eine gemeinnützige Körperschaft ist (auf Verlangen des Finanzamtes) zusätzlich ein vom Zahlungsempfänger ASV Guldental e.V. hergestellter Beleg mit den erforderlichen Aufdrucken – steuerbegünstigter Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird, Angaben über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftssteuer, Spende oder Mitgliedsbeitrag – vorzulegen.

 

Diesen Vordruck für den vereinfachten Nachweis einer Spende an den ASV Guldental e.V. oder deines Mitgliedsbeitrags beim ASV Guldental e.V. erhaltet ihr nachfolgend. Bitte druckt den nachfolgenden Text aus und fügt den Ausdruck zusammen mit dem Kontoauszug über die Spende bzw. den Mitgliedsbeitrag zu den Steuerunterlagen.

 

Vordruck für den vereinfachten Nachweis für Spenden und Mitgliedsbeiträge:

Der ASV Guldental e.V. ist wegen Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege durch den letzten zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes Bad Kreuznach, St.Nr. 06/670/23492, vom 03.01.2022 für den letzten Veranlagungszeitraum 2018 bis 2020  nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 Gewerbesteuergesetz von der Gewerbesteuer befreit.

 

Spenden über 300,00 Euro müssen über eine vom Spendenempfänger (ASV Guldental e.V.) ausgestellte Spendenbescheinigung / Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden, die wir unaufgefordert gern zuschicken, sofern uns die Adresse vorliegt.